Werden Edelstahlschornsteine verboten? Der Faktencheck
Diese Frage taucht immer wieder auf – oft, nachdem im Kundengespräch mit einem Handwerksbetrieb von einem angeblichen Verbot die Rede war. Zeit für einen klaren Faktencheck: Was stimmt, was ist ein Missverständnis, und welche Regeln gelten wirklich?
Die klare Antwort: Nein
Ein grundsätzliches Verbot von Edelstahlschornsteinen gibt es nicht – weder für die Montage außen an der Fassade noch im Innenbereich. Energieberater und Fachportale mussten genau diese Behauptung bereits mehrfach richtigstellen, nachdem sie von einzelnen Betrieben im Kundengespräch aufgestellt wurde. Ein Edelstahlschornstein bleibt eine vollkommen legale und weit verbreitete Lösung für Neubau, Sanierung und Nachrüstung.
Woher das Gerücht wahrscheinlich stammt: neue Regeln seit 2022
Tatsächlich hat sich zum 1. Januar 2022 etwas geändert – allerdings nicht am Material, sondern an der Abgasführung. Seitdem gelten für neue Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe strengere Vorgaben zur Mündungshöhe: Der Schornstein muss ausreichend über den First hinausragen (mind. 40cm) oder einen Mindestabstand zu Fenstern und Lüftungsöffnungen im Umkreis von 15 Metern einhalten (in der Regel mindestens 1 Meter darüber). Für Bestandsgebäude und bereits genehmigte Bauvorhaben gelten meist weiterhin die alten, etwas einfacheren Vorgaben. Diese Änderung betrifft also, wie ein Schornstein positioniert werden muss – nicht, ob Edelstahl als Material erlaubt ist.
Auch das Gerücht vom "Kaminofen-Verbot" ist falsch
Eng verwandt ist die Sorge, Kaminöfen würden generell verboten. Auch das stimmt nicht: Einzelraumfeuerstätten wie Kamine, Kachelöfen und Pelletöfen zählen nicht als Heizungsanlage im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und sind von der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht bei neuen Heizungen ausgenommen. Solange ein neuer Ofen die Grenzwerte der 2. Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung einhält, darf er in Abstimmung mit deinem Schornsteinfeger weiterhin ganz normal installiert und betrieben werden.
Was für Edelstahlschornsteine tatsächlich gilt
- CE-Kennzeichnung Pflicht für jedes verkaufte System – Nachweis der geprüften Bauartzulassung.
- Korrosionswiderstandsklasse Klasse 1 für Gas, Klasse 2 zusätzlich für Öl, Klasse 3 für feste Brennstoffe.
- Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen, abhängig von Dämmung und Temperaturklasse.
- Reinigungsöffnungen für die Zugänglichkeit durch den Schornsteinfeger.
- Mündungshöhe gemäß den seit 2022 geltenden Abgasführungsregeln bei Neuinstallationen.
Das sind ganz normale Qualitäts- und Sicherheitsstandards, keine Verbote – und jedes seriöse System erfüllt sie ohnehin.
Fazit
Edelstahlschornsteine sind nicht verboten und werden es auch nicht "durch die Hintertür". Was sich geändert hat, sind punktuelle technische Vorgaben zur Mündungshöhe bei Neuinstallationen – kein Verbot des Materials oder Produkts. Alle Oskar Systeme sind CE-zertifiziert und nach DIN EN 1856-1 TÜV-SÜD-geprüft, erfüllen also die relevanten Anforderungen von Haus aus.
Unsicher, welches System zu deinem Vorhaben passt? Konfiguriere dir deinen Schornstein ganz einfach mit unserem Konfigurator.