Genehmigungen für einen Edelstahlschornstein

|Nico Kruse
Genehmigung durch Schornsteinfeger

Brauche ich eine Genehmigung für meinen Edelstahlschornstein?

Bevor du deinen Edelstahlschornstein bestellst, stellt sich für viele die gleiche Frage: Muss ich das irgendwo genehmigen lassen? Die kurze Antwort: Es kommt darauf an – vor allem auf dein Bundesland. Was in jedem Fall gilt, und worauf du wirklich achten musst, erfährst du hier.

Baugenehmigung und Schornsteinfeger-Abnahme sind zwei verschiedene Dinge

Viele vermischen diese beiden Begriffe – dabei ist der Unterschied entscheidend. Eine Baugenehmigung ist ein formaler Verwaltungsakt deines Bauamts, der bei baulichen Vorhaben je nach Landesbauordnung erforderlich sein kann. Die Abstimmung mit deinem Bezirksschornsteinfegermeister ist davon unabhängig und bundesweit ohnehin Pflicht: Er muss dein Vorhaben vorab technisch prüfen und die fertige Anlage abnehmen, bevor du sie in Betrieb nehmen darfst – unabhängig davon, ob eine Baugenehmigung nötig ist oder nicht.

Wann ist eine Baugenehmigung nötig – und wann nicht?

Für die Nachrüstung eines Edelstahlschornsteins an einem klassischen Einfamilienhaus ist in den meisten Bundesländern keine gesonderte Baugenehmigung erforderlich – es gilt oft als genehmigungsfreie Maßnahme. In Hessen und Baden-Württemberg beispielsweise sind Edelstahlschornsteine bauantragsfrei; der Bezirksschornsteinfegermeister erteilt die technische Freigabe direkt selbst. Auch in Nordrhein-Westfalen übernimmt er faktisch diese Rolle.

Das ist aber keine bundesweite Regel: Andere Bundesländer oder besondere Situationen – etwa bei Eingriffen in tragende Bauteile, bestimmten Abständen zur Grundstücksgrenze oder ungewöhnlichen Höhen – können eine Baugenehmigung dennoch erforderlich machen. Kläre das deshalb immer vorab mit deinem örtlichen Bauamt oder direkt mit deinem Schornsteinfeger, bevor du planst.

Der Schornsteinfeger: dein wichtigster Ansprechpartner

Unabhängig vom Genehmigungsstatus führt kein Weg an deinem Bezirksschornsteinfeger vorbei. Er prüft, ob Nennweite und Höhe zu deiner Feuerstätte passen, gibt grünes Licht für den geplanten Aufbau und nimmt den fertigen Schornstein anschließend offiziell ab. Ohne diese Abnahme – dokumentiert im sogenannten Feuerstättenbescheid – darfst du deine Feuerstätte nicht in Betrieb nehmen. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert im schlimmsten Fall, die Anlage nachträglich zurückbauen zu müssen.

So läuft es in der Praxis ab

  • 1. Vorab-Gespräch mit dem Schornsteinfeger Kläre Nennweite, Höhe und Montageort, bevor du bestellst.
  • 2. Genehmigungspflicht klären Frag beim Bauamt oder direkt beim Schornsteinfeger nach, ob für deinen Fall eine Baugenehmigung nötig ist.
  • 3. Montage Ob in Eigenregie oder durch einen Fachbetrieb – wichtig ist die fachgerechte Umsetzung nach den abgesprochenen Vorgaben.
  • 4. Abnahme durch den Schornsteinfeger Erst mit dem Feuerstättenbescheid ist die Anlage offiziell freigegeben.

Sonderfall: Wenn eine Fachfirma-Bescheinigung verlangt wird

Manche Schornsteinfeger verlangen bei Selbstmontage zusätzlich eine schriftliche Bescheinigung, dass die Montage fachgerecht erfolgt ist (bekannt als FG98-Formular). Das handhabt nicht jeder Bezirksschornsteinfeger gleich. Sprich deshalb schon beim Vorab-Gespräch an, dass du die Montage selbst übernehmen möchtest, und frag konkret nach, ob und in welcher Form er dafür einen Nachweis benötigt.


Fazit

Eine pauschale Baugenehmigungspflicht gibt es für Edelstahlschornsteine nicht – ob du eine brauchst, hängt von deinem Bundesland und den baulichen Gegebenheiten ab. Fest steht dagegen immer: Ohne die vorherige Abstimmung und die abschließende Abnahme durch deinen Bezirksschornsteinfeger geht es nicht. Weil alle Oskar Systeme nach DIN EN 1856-1 TÜV-SÜD-zertifiziert sind, hast du bei diesem Gespräch direkt die nötigen Nachweise griffbereit.

Unsicher, welche Nennweite oder Bauart zu deinem Vorhaben passt? Schau dir dazu den Oskar Konfigurator an oder wende dich an unser Expertenteam.