Muss ein doppelwandiger Edelstahlschornstein gereinigt werden?
Kurz gesagt: ja. Viele denken, moderne Edelstahlsysteme seien pflegefrei – schließlich rostet Edelstahl nicht und die Dämmung wirkt hochwertig und geschlossen. Mit der gesetzlichen Reinigungspflicht hat das aber nichts zu tun. Wir erklären dir, warum das so ist und wie oft tatsächlich gekehrt werden muss.
Die kurze Antwort: Ja – unabhängig vom Material
Ob Mauerwerk, Keramik oder Edelstahl: Jeder Schornstein, an den eine Feuerstätte angeschlossen ist, unterliegt der gesetzlichen Kehr- und Überprüfungspflicht. Das Material der Außenhülle spielt dabei keine Rolle – entscheidend ist, welcher Brennstoff verbrannt wird und wie oft die Feuerstätte genutzt wird.
Warum die Dämmung nichts an der Reinigungspflicht ändert
Die Dämmschicht eines doppelwandigen Systems liegt zwischen Innen- und Außenrohr – sie hält die Abgastemperatur stabil und schützt vor Wärmeverlust. Am Innenrohr selbst setzen sich aber, genau wie bei jedem anderen Schornstein, Ruß- und Verbrennungsrückstände ab. Besonders bei der Verbrennung fester Brennstoffe wie Holz bildet sich Kreosot, das sich nicht von selbst löst – unabhängig davon, wie hochwertig oder gut isoliert das Rohr ist.Alt-Text: „Ruß setzt sich am Innenrohr eines doppelwandigen Edelstahlschornsteins ab“
Wie oft muss gekehrt werden?
Die bundesweite Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) legt fest, wie oft dein Schornsteinfeger kommen muss – abhängig vom Brennstoff und der Nutzung deiner Feuerstätte:
- Feste Brennstoffe (z. B. Holz), ganzjährige Nutzung 4× pro Jahr
- Feste Brennstoffe, regelmäßige Nutzung in der Heizperiode 3× pro Jahr
- Feste Brennstoffe, unregelmäßige Nutzung 1–2× pro Jahr
- Holzpellets 2× pro Jahr
- Flüssige Brennstoffe (Öl), regelmäßige Nutzung 3× pro Jahr
- Gasfeuerstätten (raumluftunabhängig) etwa alle 2 Jahre
Die genauen Intervalle können je nach Kehrbezirk leicht variieren – dein Bezirksschornsteinfeger nennt dir die für deine Anlage verbindlichen Termine.
Warum regelmäßige Reinigung wichtig ist
Unregelmäßig gereinigte Schornsteine bergen ein reales Risiko: Zu dicke Rußablagerungen können sich entzünden – ein sogenannter Rußbrand entwickelt Temperaturen, denen selbst hochwertige Systeme nicht dauerhaft gewachsen sind. Hinzu kommt: Ablagerungen verengen den Querschnitt, verschlechtern den Zug deiner Feuerstätte und können in Kombination mit Kondensat die Lebensdauer der Anlage verkürzen. Regelmäßige Reinigung ist also kein Formalismus, sondern aktiver Brandschutz.
Wer übernimmt die Reinigung?
Die gesetzlich vorgeschriebene Kehrung darf ausschließlich dein zuständiger Bezirksschornsteinfeger durchführen – das kannst du nicht selbst übernehmen oder an einen freien Anbieter delegieren. Damit er dabei überhaupt an das Innenrohr gelangt, braucht dein System eine Reinigungsöffnung bzw. Revisionsklappe an geeigneter Stelle. Denk daher schon bei der Konfiguration deines Schornsteins daran, eine entsprechende Zugangsmöglichkeit einzuplanen.
Fazit
Ein doppelwandiger Edelstahlschornstein ist langlebig, witterungsbeständig und wartungsarm – von der gesetzlichen Kehrpflicht befreit ihn das aber nicht. Wie oft gereinigt werden muss, bestimmt allein deine Feuerstätte und ihr Brennstoff. Plane bei der Konfiguration eine Reinigungsöffnung mit ein, dann steht der nächsten Feuerstättenschau nichts im Weg.
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